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Die Hochzeitsordnung mit 10 Geboten
§1
Das Fest beginnt am Anfang und hört auf, wenn die Teilnehmerzahl auf weniger als einen gesunken ist.
§2
Jeder Gast hat persönlich mit frisch gewaschenen Füßen und leidlich gekämmtem Haar, mit fröhlichem Gesicht, Durst, Appetit und ausreichendem Humor zu erscheinen.
§3
Jeder Gast hat in Ruhe seinen Platz aufzusuchen; drängeln und schubsen sind verboten. Wer keinen Platz findet, sitzt unter dem Tisch.
§4
Die Gäste sind verpflichtet, nicht mehr zu essen und zu trinken, als sie mit Gewalt hinunterkriegen.
§5
Wer an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit gekommen ist, lässt sich langsam unter den Tisch gleiten.
§6
Keiner soll aus Geiz seinen Nachbarn das Glas leer trinken, denn es wird weder kassiert, noch über die Anzahl der Getränke eine Strichliste geführt.
§7
Verboten ist es, etwas übel zu nehmen oder sang- und klanglos zu verschwinden.
§8
Zum mitsingen aller Lieder sind auch diejenigen verpflichtet, die keine Singstimme haben; Personen mit Stimmbruch bilden einen eigenen Chor.
§9
Eventuell auftretende Brände sind zu hause zu löschen.
§10
Alle Kater und Affen sind mit nach hause zu nehmen.
Die Hochzeitsordnung mit 13 Geboten
§1
Wer bei unserer Hochzeit mitfeiern will, muss vor allen Dingen anwesend sein.
§2
Jeder hat in heiterster Stimmung zu erscheinen. Finstere Gedanken, grämliche Mienen, Skatkarten und Strickstrümpfe müssen an der Garderobe abgegeben werden.
§3
Keiner darf mehr essen und trinken, als er mit Gewalt herunterbekommen kann.
§4
Man soll sämtliche Getränke feindselig behandeln, indem man sie vollständig vernichtet.
§5
Die genossenen Speisen und Getränke sind Eigentum des Jeden und brauchen nicht zurückgegeben werden.
§6
Die Benutzung der Kronleuchter als Schaukeln sowie die Verwendung der Läufer und Teppiche als Ringermatten ist nicht gestattet.
§7
Wer ironische Anspielungen auf die Lebensgestaltung des Herrn Bräutigam zu dessen Junggesellenzeit von sich gibt, wird frühestens zur Silberhochzeit wieder eingeladen.
§8
Wer betrunken ist, hat lautlos unter den Tisch zu rutschen.
§9
Es ist verboten, die sich unter dem Tisch aufhaltenden Personen als Fußbänke zu benutzen.
§10
Zur Vermeidung jeglichen Blutvergießens wird gebetet, weder mit dem Messer zu essen, noch sich mit der Gabel zu kratzen.
§11
Den Gästen kann nicht einzeln heimgeleuchtet werden, daher wird gebeten, nicht vor Sonnenaufgang nach hause zu gehen.
§12
Jeder hat seine genaue Adresse auf dem Rücken zu befestigen, damit er nötigenfalls sicher nach hause gebracht werden kann.
§13
Sollte am Ende der Feier ein ungewolltes Durcheinander entstehen und jemand nimmt eine falsche Frau mit nach hause, so wird gebeten innerhalb der folgenden Tage dies dem Brautpaar zu melden. Zur Klärung der Eigentumsansprüche ist der Trauschein vorzulegen.
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