Im Gesetz steht geschrieben: Für den nachehelichen Unterhalt gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Das heißt,
dass jeder zunächst selbst für seinen Unterhalt aufzukommen hat. Ist eine Person dazu nicht in der Lage, wegen Kinderbetreuung,
Krankheit,… hat diese einen Unterhaltanspruch. Der Unterhaltsanspruch beinhaltet den gesamten Lebensbedarf, nach den bisherigen
Lebensverhältnissen richtet sich der Zahlungsbetrag.