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Recht

In der Vorbereitungsphase Ihrer Hochzeit sollten Sie auch Zeit für die unromantischen Rechtsfragen finden und sich über die juristischen Konsequenzen Gedanken machen. Wir haben für Sie einen Rahmen zur Orientierung zusammengestellt, da eine individuelle Beratung zu komplex wäre. Auf jeden Fall sollten Sie über Ihre Belange mit Ihrem Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen.

Ehevertrag

Das deutsche Ehe- und Scheidungsrecht basiert auf der klassischen Einverdienerehe, aber die Vorstellungen von persönlichem Lebensplan und Partnerschaft hat sich sehr verändert; deshalb ist es sinnvoll, den Güterstand beider Ehepartner vertraglich festzuhalten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die Pflichten und Rechte von Eheleuten gesetzlich geregelt. Ein Ehevertrag wird benötigt, wenn eine Abweichung der Zugewinngemeinschaft, dem gesetzlichen Güterstand, geregelt werden soll. In dem Ehevertrag steht individuell auf Sie abgestimmt, was Ihnen wichtig ist und Sie vertraglich festhalten möchten. Meist werden im Ehevertrag Güterstand, Unterhaltszahlungen im Falle einer Scheidung, Rentenregelung und Vermögensausgleich vertraglich festgehalten. Egal, welchen Güterstand oder welche Vereinbarungen Sie wählen, der Ehevertrag muss immer notariell beglaubigt werden in Anwesenheit beider Ehepartner, die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert, dem Vermögen beider Ehepartner. Liegen evtl. Schulden vor, werden diese davon abgezogen. Der Ehevertrag kann vor der Eheschließung, aber auch jederzeit während der Ehe abgeschlossen werden.

Der Ehevertrag ist sinnvoll, wenn

  • Ein ungleiches Paar heiraten möchte, sei das Alter, Einkommen oder Vorbildung.
  • Beide Ehepartner Geld verdienen, also Doppelverdiener sind. Versorgungs-, Zugewinnausgleich und nacheheliche Unterhaltsansprüche können bei kinderlosen Ehepaaren ganz ausgeschlossen werden.
  • Ein Partner Schulden vorzuweisen hat. Im Ehevertrag lässt sich ausschließen, dass der andere Partner nach einer Scheidung die Schulden mittragen muss.
  • Ehen mit Ausländern geschlossen werden. Hier muss das internationale Privatrecht beachtet werden. Wohnt und heiratet das Paar in Deutschland, gilt deutsches Recht.
  • Eine Unternehmerehe geschlossen werden soll. Selbstständige kommen an einem Ehevertrag nicht vorbei. Im Scheidungsfall kann eine geschlossene Ehe ohne Ehevertrag den einen gut laufenden Betrieb ruinieren.
  • Einem Partner eine Erbschaft übertragen wird. Der andere Partner muss im Scheidungsfall nicht an der Erbschaft beteiligt werden, aber an Wertzuwächsen; das kann ein Ehevertrag ausschließen.

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