|
Kirchliche Eheschliessung
Mit der standesamtlichen Eheschließung ist für viele Ehepaare die Hochzeit noch nicht wirklich abgeschlossen; die
kirchliche Eheschließung ist daher der krönende Abschluss.
Katholische Eheschließung
Mindestens ein Partner muss katholisch und keiner darf vorher verheiratet gewesen sein, dann sollten Sie ca. 6 Monate
vor dem gewünschten Termin Ihren kath. Pfarrer kontaktieren, um den endgültigen Hochzeitstermin festzulegen und ein erstes Gespräch zu
führen. Kurz vor der katholischen Trauung findet erneut ein Gespräch statt, das je nach Pfarrer sehr unterschiedlich und nicht nach
vorgefertigten Schemen abläuft. Der Gottesdienst läuft persönlicher ab, je besser der Pfarrer Sie kennt.
Ihr Pfarrer bespricht mit Ihnen beim Traugespräch den genauen Ablauf der Trauung und beim Ausfüllen des Eheprotokolls werden Sie über
die Grundsätze der katholischen Ehe aufgeklärt, die die Unauflösbarkeit der Ehe beinhaltet, die Bejahung der Kinder und die katholische
Erziehung der Kinder, die katholische Trauung ist ein Sakrement.
Die Wunschkapelle oder –kirche muss nicht immer in der heimatlichen Gemeinde stattfinden, Sie können sich auch in einem anderen Ort das
kirchliche Ja-Wort geben. Ihr Gemeindepfarrer hilft Ihnen gerne weiter.
Waren Sie beide, Ihr Partner oder Sie allein schon einmal verheiratet, muss zwischen der ersten katholischen und der
ersten standesamtlichen Ehe unterschieden werden.
Wurde Ihre erste Ehe in einer katholischen Kirche geschlossen, muss diese annulliert werden. Diese Annullierung dauert sehr lange und
führt nur selten zum gewünschten Ergebnis, da katholisch geschlossene Ehen unauflösbar sind.
Wurde Ihre erste Ehe im Standesamt geschlossen, ist eine katholische Eheschließung nicht ganz aussichtslos. Informieren Sie Ihren
katholischen Pfarrer über Ihre Lebenssituation.
Ist Ihr Partner katholisch, aber nicht getauft und gefirmt, kann das zu Problemen bei der katholischen Trauung führen!
Dokumente für die katholische Eheschließung:
- Personalausweis
- Taufurkunde mit Bescheinigung, dass Sie ledig sind (Gemeindepfarramt, in dem Sie getauft wurden, max. 3 Monate alt)
- Firmungsurkunde
- Heiratsurkunde oder Aufgebotsbescheinigung der standesamtlichen Eheschließung
- Bei dem evtl. evangelischen Partner zusätzlich die Konfirmationsurkunde
- Heiraten außerhalb Ihrer Heimatgemeinde: Entlassschein oder Traulizenz für den fremden Pfarrer
Wollen Sie sich in einer auswärtigen Kirche von Ihrem Gemeindepfarrer trauen lassen, benötigen Sie zusätzlich eine Delegation (Erlaubnis) des dortigen Pfarrers.
Wollen Sie sich in einer auswärtigen Kirche von dem dortigen Pfarrer trauen lassen, benötigen Sie einen Entlaßschein oder eine Traulizenz (Erlaubnis) Ihres Gemeindepfarrers.
Zur Trauung müssen Sie mitbringen:
- Familienstammbuch
- 2 Trauzeugen
- Eheringe
- Brautkerze
- Evtl. Gegenstände, die gesegnet werden sollen
Die Kosten der katholischen Trauung belaufen sich auf ca. 50€, musikalische Begleitung in Form von einer Musikgruppe,
Chor oder Organist kosten zwischen 200 – 500€.
Der Ablauf der katholischen Trauungszeremonie
- Brautpaarempfang durch den Priester am Kirchenportal
- Einzug in die Kirche
- Eingangslied und Einführung
- Kyrie
- Gloria
- Tagesgebet
- Lesung und Gesänge
- Halleluja
- Evangelium
- Predigt
- Trauung
- Fürbitten
- Gabenbereitung und Hochgebet
- Sanctus
- Vater unser
- Friedensgruß
- Kommunion
- Segen
- Schlusslied
- Feierlicher Auszug aus der Kirche
Evangelische Eheschließung
Ist ein Partner katholisch, benötigt dieser eine Dispens (Erlaubnis) seines Gemeindepfarrers, um sich evangelisch trauen
zu lassen. Ca. 6 Monate vor dem gewünschten Termin sollten Sie Ihren evangelischen Gemeindepfarrer kontaktieren, um den endgültigen
Hochzeitstermin festzulegen und ein erstes Gespräch zu führen. Kurz vor der evangelischen Trauung findet ein letztes Gespräch statt, das je
nach Pfarrer sehr unterschiedlich und nicht nach vorgefertigten Schemen abläuft, in jedem Fall ist ein Fragebogen auszufüllen mit
Personalienangaben, Name und Konfession der Eltern,… Der Gottesdienst läuft persönlicher ab, je besser der Pfarrer Sie kennt.
Beim Traugespräch besprechen Sie mit Ihrem Pfarrer den Ablauf, die Bedeutung und den Sinn der evangelischen Trauung Die evangelische Trauung
ist im Gegensatz zur katholischen Trauung kein Sakrament, sondern ein Segen.
Die Wunschkapelle oder –kirche muss nicht immer in der heimatlichen Gemeinde stattfinden, Sie können sich auch in einem anderen Ort das
kirchliche Ja-Wort geben. Ihr Gemeindepfarrer hilft Ihnen gerne weiter.
Waren Sie beide, Ihr Partner oder Sie allein schon einmal verheiratet, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung, da eine
evangelische Ehe unauflösbar ist. Diese Ausnahmegenehmigung erhalten Sie von Ihrem Pfarrer, der Absprache mit dem Dekan halten muss.
Ist Ihr Partner evangelisch, aber nicht konfirmiert, kann das zu Problemen bei der evangelischen Trauung führen!
Dokumente für die evangelische Eheschließung:
- Personalausweis
- Taufurkunde (Gemeindepfarramt, in dem Sie getauft wurden, max. 6 Monate alt)
- Konfirmationsurkunde
- Heiratsurkunde oder Aufgebotsbescheinigung der standesamtlichen Eheschließung
- Bei Geschiedenen: Ausnahmegenehmigung
Wollen Sie in einer auswärtigen Kirche von dem dortigen Pfarrer trauen lassen, benötigen Sie eine Dimissoriale bzw.
Zession (Erlaubnis) Ihres Gemeindepfarrers.
Der Ablauf der evangelischen Trauungszeremonie
- Orgelvorspiel
- Einzug in die Kirche
- Begrüßung und Eingangswort
- Lesung aus dem alten Testament
- Glaubensbekenntnis
- Gebet
- Lied
- Ansprache und Bibelauslegung
- Lesung aus dem neuen Testament
- Lied
- Traufrage an das Ehepaar
- Trauspruch
- Lied
- Fürbittengebet für das Ehepaar
- Segensbitte
- Orgelnachspiel
Ökumenische Eheschließung
Die ökumenische Eheschließung berücksichtigt beide Konfessionen, eine evangelische Trauung mit einem katholischen
und evangelischen Pfarrer oder eine katholische Trauung mit einem evangelischen und katholischen Pfarrer, je nach dem, ob Sie sich für
eine evangelische oder katholische Kirche entscheiden.
Heiraten Sie ökumenisch in einer evangelischen Kirche mit einem evangelischen Pfarrer, gilt diese Eheschließung kirchenrechtlich als
evangelisch.
Heiraten Sie ökumenisch in einer katholischen Kirche mit einem katholischen Pfarrer, gilt diese Eheschließung kirchenrechtlich als katholisch.
Der Pfarrer, der für die Kirche zuständig ist, in der Sie heiraten möchten, sollte zum ersten Gespräch gebeten werden; er hat die
Hauptverantwortung. Sie oder Ihr Partner benötigen einen Dispens von der Formpflicht, wenn Sie oder Ihr Partner katholisch sind, die
Trauung aber in einer evangelischen Kirche stattfindet. Der Dispens wird vom katholischen Pfarrer beantragt.
Beim Traugespräch besprechen Sie mit beiden Pfarrern den Ablauf, die Bedeutung und den Sinn der ökumenischen Trauung.
Dokumente für die ökumenische Eheschließung:
- Personalausweis
- Taufurkunde (Gemeindepfarramt, in dem Sie getauft wurden, max. 6 Monate alt)
- Heiratsurkunde oder Aufgebotsbescheinigung der standesamtlichen Eheschließung
- Konfirmationsurkunde bzw. Firmungsurkunde
- Dispens, wenn ein Partner katholisch ist und die Trauung in einer evangelischen Kirche stattfindet
|