|
Standesamtliche Eheschliessung
Seit dem 01.07.1998 ersetzt die „Anmeldung zur Eheschließung“ das bisherige „Aufgebot“, d.h. Sie müssen nicht mehr
persönlich im Standesamt Ihres Wohnortes erscheinen, es genügt eine schriftliche Anmeldung so früh wie möglich. Möchten Sie sich nicht
im Standesamt Ihres Wohnortes trauen lassen, kontaktieren Sie zunächst das Standesamt Ihres gemeldeten Wohnortes, das überweist Sie
gegebenenfalls an Ihr Wunschstandesamt, dabei wird die Anmeldegebühr 2x berechnet. Die von Ihnen gewählten Trauzeugen sollten gut
überlegt sein, denn Sie stehen Ihnen auch in späteren Ehejahren zur Seite und sollten von beiden Partnern respektiert werden. Die
Trauzeugen müssen volljährig sein, einen gültigen Ausweis besitzen und geistig und körperlich in der Lage sein, Ihrer Trauung zu folgen.
Können die von Ihnen gewählten Trauzeugen kein Deutsch, benötigen Sie einen Dolmetscher. Für die standesamtliche Eheschließung sind
seit dem 01.07 1998 keine Trauzeugen mehr Pflicht!!!
Diese Dokumente müssen Sie im „Standardfall“ vorlegen (beide noch nicht verheiratet, volljährig, ohne Kinder):
- Gültiger Personalausweis
- Geburts-, Abstammungsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (adoptierte oder nichteheliche Verlobte müssen eine
Abstammungsurkunde vorlegen)
- Beglaubigter Auszug oder Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
- Aufenthaltbescheinigung der Meldebehörde (max. 8 Tage alt)
Zusätzliche Dokumente außerhalb des „Standardfalles“:
- Geschieden: Scheidungs- oder Sterbeurkunde des ehemaligen Partners
- Gemeinsame Kinder: Abstammungsurkunde, Vaterschaftsanerkennung
- Kind aus früheren Beziehung: Geburtsurkunde, Sorgerechtsbescheid
- Sie oder Ihr Partner adoptiert: zusätzliche Dokumente
Die Kosten der standesamtlichen Eheschließung belaufen sich auf ca. 185€; die genauen Kosten erfragen Sie bitte bei
Ihrem zuständigen Standesamt!
Ausschließlich bei der standesamtlichen Eheschließung ergeben sich rechtliche Konsequenzen, der kirchlichen
Eheschließung steht keine rechtliche Bedeutung zu, auch wann die kirchliche Trauung nur nach der standesamtlichen Eheschließung
stattfindet, ist nicht gesetzlich festgelegt.
|