Hochzeitsplanung Geschenke Recht Jubiläum  
Hochzeitszeitung Outfit & Beauty Location Low Budget  
Literatur Spiel & Spaß Bräuche Hochzeitstag Hochzeitsknigge
 
 
» Startseite
» Planung

» Urkunden

» Budgetplanung

» Sitzordnung

» 10 Gebote
 

Urkunden

Viele Wege führen zur Ehe, doch alle starten beim zuständigen Standesamt; dafür sind folgende Dokumente notwendig, um sich vom Standesamt die „Heiratsermächtigung“ zu sichern:

Urkunden, die Sie beim Standesamt vorlegen müssen

Beide Volljährig und Deutsche Staatsbürger:

  • Personalausweis oder Pass (Einwohnermeldeamt)
  • beglaubigter Auszug aus dem Familienbuch als Abstammungsurkunde, wenn die Eheschließung der Eltern nach 1958 erfolgte (vom Standesamt des Elternwohnsitz)
  • Ist die Ehe ihrer Eltern vor 1958 in den alten Bundesländern geschlossen worden, oder haben ihre Eltern vor dem 3.10.1990 in der DDR geheiratet oder Sie sind adoptiert oder außerehelich geboren, benötigen Sie die Abstammungsurkunde, die beim Standesamt ihres Wohnortes liegt
  • Aufenthaltsbescheinigung mit Angaben des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit (beim Einwohnermeldeamt), dieses Dokument darf je nach Amt nicht älter als 1 – 4 Wochen sein
  • Nachweis über den erlernten und/oder ausgeübten Beruf
  • Geschiedene brauchen zusätzlich eine rechtskräftige Scheidungsurkunde
  • Verwitwete müssen eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners mitbringen

Folgende Dokumente werden bei ausländischen Staatsangehörigen (auch EU-Bürgern) zusätzlich benötigt:

  • Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Dokument bestätigt, dass im Heimatland dieses Partners kein „Ehehindernis“ besteht (etwa eine bereits geschlossene Ehe). Dieses Zeugnis wird beim Konsulat oder der Botschaft des Herkunftslandes mit entsprechender Bescheinigung (beweißt, dass die Behörde befugt ist, diese Papiere auszustellen) beantragt.

Hat das Hochzeitspaar gemeinsame Kinder, werden benötigt:

  • Geburtsurkunde der Kinder und eine Vaterschaftsanerkennung des Bräutigams (Jugendamt)

Sind Kinder aus früheren Beziehungen, werden zusätzlich benötigt:

  • Die Geburtsurkunden der Kinder und ein Vermögens-Auseinandersetzungs-Zeugnis für jedes Kind (Vormundschaftsgericht oder Jugendamt am Wohnort des Kindes). Darin wird bestätigt, dass die finanziellen Rechte des Kindes nicht beeinträchtigt werden durch die neue Eheschließung.

Zwischen den Standesämtern kann es Unterschiede bei speziellen Vorschriften geben, erkundigen Sie sich rechtzeitig über folgende Fälle:

  • Einer von beiden ist im Ausland geboren
  • Einer von beiden (oder beide) haben mehrere Ehen hinter sich
  • Einer von beiden ist im Ausland geboren
  • Braut/Bräutigam haben eine andere Staatsangehörigkeit
  • Es gibt minderjährige Kinder aus früheren Ehen

Sie müssen sich persönlich beim Standesamt anmelden, wenn das aus triftigem Grund nicht geht, muss eine Vollmacht ausgestellt werden für die Person, die zum Standesamt geht; dieses Formular gibt es beim Standesamt. Die Amtshandlung der Trauung kostet im einfachsten Fall 33 €, ca. 60 € sind für die notwendigen Papiere und Beurkundung fällig.

Urkunden, die Sie bei der kirchlichen Hochzeit vorlegen müssen:

Katholisch:

  • Personalausweis
  • Taufschein (Tauf-Pfarramt)
  • Ledigkeitsbescheinigung; Nachweis, dass beide Paare noch nicht verheiratet waren
  • chriftstück der standesamtlichen Trauung bzw. schriftliche Anmeldung hierfür
  • Evtl. Firmungsurkunde, falls sie nicht auf dem Taufschein vermerkt ist

Evangelisch:

  • Personalausweis
  • Taufschein
  • Konfirmationsurkunde, falls sie nicht auf dem Taufschein vermerkt ist
  • Schriftstück der standesamtlichen Trauung bzw. schriftliche Anmeldung hierfür

Gemeindemitglieder beider Kirchen, die auswärts heiraten wollen, bekommen vom Pfarrer oder Pastor eine Traulizenz mit.
  sitemapnewsletterforumimpressumkontakt